Berufstätige Eltern, die Nachwuchs erwarten, freuen sich schon lange vor der Geburt ihres Babys auf die Elternzeit. Viele möchten diese auch gern nutzen, um einen Teil der ersten gemeinsamen Zeit zu dritt auf einer Urlaubsreise im Ausland zu verbringen. Dabei stehen einige europäische Länder und sogar Reiseziele in den USA, in Kanada und Australien hoch im Kurs. Woran muss man denken? Was spricht für, was gegen eine solche längere Tour? Hier sind die wichtigsten Tipps und Infos:

Elternzeit und Elterngeld

Eine junge Familie blickt Richtung Horizont, der Vater trägt eine ältere Tochter auf den Schultern. Sie streckt die Arme aus wie ein Flugzeug. Die Mutter trägt ein jüngeres Machen auf dem Arm, die Richtung Sonne zeigt.
Hoch hinaus – so ein Flug ist für die ganze Familie aufregend © Konstantin Yuganov – stock.adobe.com ©Konstantin Yuganov – stock.adobe.com

Berufstätige junge Eltern haben einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Damit möchte der Gesetzgeber ihnen die Gelegenheit geben, sich während der ersten Zeit nach der Geburt intensiv um das Baby zu kümmern. Den für leibliche wie adoptierte Kinder gleichermaßen geltenden Anspruch auf Elternzeit haben alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis dem deutschen Arbeitsrecht unterliegt. Ob sich der ständige Wohnsitz in Deutschland oder im Ausland befindet, spielt für die Inanspruchnahme der Elternzeit keine Rolle, anders als beim Anrecht auf Elterngeld.

Für den Anspruch auf Elterngeld gilt laut § 1 Bundeselterngeldgesetz folgendes: Der Beantragende muss einen deutschen Wohnsitz haben und sich dort üblicherweise aufhalten. Das bedeutet entsprechend dem deutschen Meldegesetz, dass er mindestens sechs Monate im Jahr an seinem Wohnsitz in Deutschland anwesend ist. Außerdem muss das Kind dort ebenfalls gemeldet sein. Ein Nebenwohnsitz etwa bei den eigenen Eltern würde also nicht ausreichen, um beim Partner im Ausland zu leben und trotzdem Elterngeld zu erhalten.

Der Anspruchsberechtigte darf allerdings dauerhaft im Ausland leben, wenn der andere Partner seinen unbefristeten Arbeitsvertrag in Deutschland hat und sich nur zum Erholen oder Urlaubmachen im Ausland aufhält. Bekommt er im Ausland vergleichbare Leistungen, werden diese vom Elterngeld abgezogen. Das heißt auch: Ein junges Paar darf also während der Elternzeit Urlaub im Ausland machen, ohne dass dies Einfluss auf den Erhalt des Elterngelds hat.

Während der Elternzeit bekommt der Beantragende zirka zwei Drittel seines bisherigen Nettoeinkommens pro Monat ausgezahlt. Dabei geht es um Beträge zwischen 300 und höchstens 1.800 Euro monatlich. Die bezahlte Elternzeit ist auf zwölf Monate beschränkt, kann aber um zwei weitere verlängert werden, wenn der Partner diese acht Wochen als Elternzeit nimmt. Nach Ablauf dieser 14 Monate kann nur noch eine unbezahlte berufliche Freistellung in Anspruch genommen werden.

Was viele frischgebackene Eltern nicht wissen, ist, dass sie ihre Elternzeit auch gleichzeitig nehmen dürfen, wenn beide einen unbefristeten Job haben. In diesem Fall können sie sich sieben Monate lang gemeinsam um ihr Baby kümmern. Planen Sie, Ihre bezahlte berufliche Freistellung im Ausland zu verbringen, ist es besonders praktisch, wenn Sie auch noch ihren angesammelten Jahresurlaub an die Elternzeit anhängen. Dann haben sie sogar noch mindestens vier weitere Wochen mehr Zeit für gemeinsame Unternehmungen als Kleinfamilie. Außerdem erhalten junge Familien noch zusätzlich Kindergeld.

Urlaub mit dem Baby machen

Ein kleines Kind sitzt auf den Schultern seines Vaters. Beide blicken auf das Meer Richtung Sonnenuntergang.
Sicher aufgehoben – auf Papas Schultern sieht die Welt schon ganz anders aus © JenkoAtaman – stock.adobe.com

Schätzungen zufolge nehmen knapp 25 Prozent der jungen Väter Elternzeit, um mehr Zeit für ihr Baby zu haben. Mehr als die Hälfte der Paare beansprucht wenigstens einen Teil der Elternzeit gleichzeitig. Ein Großteil der jungen Paare fährt dann gemeinsam mit dem Kind in den Urlaub. Das geht aus der wachsenden Anzahl von Reisebuchungen dieser besonderen Kundengruppe hervor. Fakt ist ebenfalls, dass junge Paare die ersten beiden Monate nach der Ankunft des Babys dafür nutzen, sich an ihre neue Lebenssituation zu gewöhnen. Erst danach gehen viele auf Tour.

Was für eine Elternzeit im Ausland spricht

Ein Baby mit roter Sonnenbrille und pink kariertem Bikini liegt entspannt auf einer Sonnenliege.
Nach dem Planschen erstmal auf der Sonnenliege entspannen © bradcalkins – stock.adobe.com

Es gibt viele Argumente, die für eine gemeinsame Reise mit Baby ins Ausland sprechen:

  • Die Reise gestaltet sich meist unkomplizierter als mit einem älteren Kind: Für Babys ist es wichtig, dass ihre Grundbedürfnisse verlässlich befriedigt werden. Ob sie zu Hause oder am Urlaubsort essen, schlafen und die Nähe von Mama und Papa spüren, ist für sie eher unwichtig. Reisen mit größeren Kindern sind oft anstrengender, weil diese unterwegs beschäftigt werden wollen. Erfahrene Eltern raten, die Elternzeitreise am besten während des dritten und vierten Lebensmonats anzutreten, weil das Baby dann oft noch gestillt wird und noch viel schläft. Außerdem hat sich zu dieser Zeit bei den Eltern eine bestimmte Routine im Umgang mit dem neuen Erdenbürger eingestellt. Ältere Babys werden mobiler und möchten gern zusätzlich unterhalten werden.
  • Urlaubsreisen sind in der bezahlten beruflichen Auszeit und bis zur Schulzeit des Kindes wesentlich preisgünstiger, weil man in der Nebensaison fahren kann. Die Kostenersparnis bezieht sich vorzugsweise auf An- und Abreise, den Aufenthalt im Hotel und natürlich auch aufs Essen unterwegs.
  • Junge Väter, die beruflich stark eingespannt sind, dürfen sich meist nicht länger als zwei Wochen Urlaub nehmen. Die gemeinsam verbrachte Elternzeit bietet ihnen die Gelegenheit, sich längere Zeit am Stück um ihr Kind zu kümmern und als Familie zusammenzuwachsen. Verreisen sie mehrere Monate mit Partner und Baby, sind ihnen die während dieser Zeit gemachten Erfahrungen später im häuslichen Alltag von großem Nutzen.
  • Wie Wissenschaftler herausfanden, können Reisen die Entwicklung des Kindes fördern, wenn die Eltern dabei auf seine individuellen Bedürfnisse Rücksicht nehmen. Egal ob es mit dem Wohnmobil quer durch Europa geht oder die junge Familie ein Ferienhaus auf den Kanarischen Inseln gemietet hat, die intensiv miteinander verbrachte Zeit festigt die Eltern-Kind-Beziehung und macht alle fit für den späteren Alltag zu dritt. Außerdem stärkt sie die Vater-Kind-Bindung, weil der frischgebackene Papa während des Urlaubs mehr mit seinem Kind unternehmen kann. Mehrwöchige Reisen und kleinere Ausflüge können schon nach dem zweiten Lebensmonat unternommen werden. Schreit das Baby viel oder ist es nicht völlig gesund, verschiebt ihr die Reise besser auf einen späteren Zeitpunkt.
  • Während der Elternzeitreise bekommt ihr beides Abstand vom beruflichen Alltagsstress und müsst außerdem nicht mit gut gemeinten, aber anstrengenden Besuchen von Verwandten und Freunden rechnen.

Warum Auslandsreisen mit Baby preisgünstiger sind

Am Flughafenterminal: Ein Kind steht an der Scheibe und schaut auf das Flugzeug. Die Mutter sitzt entspannt daneben.
Am besten viel Zeit einplanen – so bleibt auch der Junior entspannt © kieferpix – stock.adobe.com

Euer Baby fliegt gegen Zahlung einer geringen Gebühr oder sogar ganz kostenfrei mit. Die meisten Hotels stellen jungen Eltern ohne Aufpreis Babybetten zur Verfügung. Ansonsten gibt es natürlich noch die Möglichkeit, das Baby ins eigene Bett mitzunehmen. Fliegt ihr beispielsweise mit Partner und Kind in die USA und tourt dort drei Wochen lang mit dem Camper, müsst ihr mit etwa diesen Kosten rechnen.

  • 2.100 Euro Flugkosten (Hin- und Rückflug mit mehrmaligem Umsteigen)
  • 1.500 Euro Kosten für die Miete des Campers
  • 600 Euro Benzinkosten
  • 350 Euro Campingplatzgebühren

Hinzu kommen noch Eintrittsgelder, Parkgebühren und Verpflegungskosten.

Was gegen eine Elternzeit im Ausland sprechen könnte

Auf einer Landkarte liegt ein Reisepass mit einem Flugticket, ein Stethoskop und ein Spielzeugflugzeug.
Gültige Pässe, Visa, Impfungen – vor einer Fernreise muss man an ganz schön viel denken © Gecko Studio – stock.adobe.com

Hauptargument sind neben den Kosten meist die Reisevorbereitungen. Denn die sind bei einer längeren Auslandsreise mit der kleinen Familie eben doch etwas umfangreicher. Kümmern müsst ihr euch je nach Ziel um:

  • die erforderlichen Visa
  • evtl. einen internationalen Führerschein
  • einen Reisepass für Ihr Baby
  • den Krippenplatz für die Zeit nach Ihrer Rückkehr

Manchmal sind zusätzliche Impfungen nötig. Hinzu kommen das Festlegen der Reiseroute, die Buchung der Tickets und die Reservierung des Hotels oder Apartments. Plant ihr einen Urlaub mit dem Wohnmobil, muss auch dieses einige Monate vor Reiseantritt gebucht werden – zu einem Zeitpunkt also, wo das Kind vielleicht noch gar nicht auf der Welt ist, ihr also auch nicht wisst, wie euer gemeinsamer Start als Familie aussehen wird.

Außerdem ist es wichtig, für die gesamte Familie eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Denn wird einer krank, können schnell hohe Arzt- und Krankenhausrechnungen auf euch zukommen. Dauert die Auslandsreise länger als zwei Monate, müsst ihr einen Vertrag für Langzeitreisen abschließen.

Darüber hinaus können finanzielle Gründe ausschlaggebend sein, auf einen Elternzeit Urlaub zu verzichten: Paare, die nur wenig Elterngeld beziehen, können sich ein derartiges Unterfangen nicht leisten, zumal zu den eigentlichen Urlaubskosten noch die laufenden Kosten am Wohnort hinzukommen. Paare mit höherem Elterngeld verwenden oft einen Teil ihrer Ersparnisse auf die Urlaubsreise mit Kind.

Titelbild: In aller Ruhe den Strand umgraben – in der Elternzeit ist genug Zeit für so manch ein Großprojekt © A.Jedynak – stock.adobe.com